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Gewinne aus Aktien und Glücksspiel versteuern – das muss beachtet werden

Ein Gastbeitrag von ImpulsQ

Sämtliche Einkünfte sind in Deutschland nur selten steuerfrei. Gewinne aus Aktien und Glücksspiel müssen in einigen Fällen ebenso versteuert werden wie Einkünfte durch ein Arbeitsverhältnis.

Wer Online Casino Gewinne versteuern muss oder wann erzielte Erträge durch Aktien steuerfrei sind, wird im Folgenden näher erläutert. Außerdem gibt es einiges zu beachten, sobald Steuern abgeführt werden müssen.

Taschenrechner und Kugelschreiber liegen auf einem Notizbuch
Bild: unsplash

Wann sind Gewinne aus Gewinnspielen und Aktien steuerfrei?

Am 01.01.2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt. Wer vorher Aktien erworben hat und diese immer noch besitzt, muss daraus erzielte Gewinne nicht versteuern. Die Aktien gelten als Altbestände. Alleinstehende dürfen seit Anfang des Jahres 2023 Gewinne von bis zu 1.000 Euro mit Aktien erzielen, ohne eine Abgeltungssteuer zahlen zu müssen. Ehepaare genießen den doppelten Freibetrag von 2.000 Euro. Gelder, die den Freibetrag überschreiten, müssen versteuert werden.

Wer wenig verdient, jedoch mehr Geld durch Aktien erzielt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung an das Finanzamt schicken. Liegt das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt, müssen keine Steuern abgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erträge durch Aktien oder durch Arbeit erzielt wurden. Glücksspielgewinne sind von der Steuer befreit. Die Gewinngröße und die Art des Spiels spielen dabei zunächst keine Rolle. Relevant ist, dass der Gewinn durch ein reines Glücksspiel erzielt wurde und weder Strategie noch Können Gewinnchancen optimieren, sowie es bei Schachturnieren beispielsweise möglich wäre. Wer also im Roulette oder am Spielautomaten gewonnen hat, muss diesen Betrag nicht in der Steuererklärung angeben.

Welche Gewinne aus Aktien und Glücksspielen müssen versteuert werden?

Wer den Grundfreibetrag überschreitet und mit Aktien Gewinne erzielt, die über dem Freibetrag liegen, muss diese versteuern. Verluste können mit den Kapitalerträgen verrechnet werden. Wurden von einem Single insgesamt über 1.000 Euro oder von einem verheirateten Paar über 2.000 Euro Kapitalerträge mit Aktien erzielt, muss eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent abgeführt werden. Gelder unter dem Freibetrag bleiben steuerbefreit. Ein Alleinstehender beispielsweise muss bei einem Aktiengewinn von 1.500 Euro nur Abgeltungssteuern von 25 Prozent für die darüberliegenden 500 Euro abführen.

Neben der Abgeltungssteuer muss von Kirchenmitgliedern eine Kirchensteuer abgegeben werden, die im Wert je nach Bundesland variiert. Zudem wird die Solidaritätssteuer auf Gewinne durch Aktien auferlegt, die zwar im Jahr 2021 weitestgehend abgeschafft wurde, bei erzielten Kapitalerträgen jedoch immer noch abgeführt werden muss. Der Prozentsatz der Solidaritätssteuer liegt bei 5,5 Prozent.

Ähnlich ist die Situation der Versteuerung bei hohen Gewinnen aus Glücksspielen. Der Gewinn an sich ist zwar im ersten Jahr steuerbefreit, aber Zinserträge durch große Gewinnsummen müssen im zweiten Jahr versteuert werden. Es spielt keine Rolle, ob das Geld am Sparkonto, in einem angelegten Fond oder auf dem Bankkonto angelegt wurde. Die Abgeltungssteuer gilt auch bei diesen Anlagen und liegt ebenso bei 25 Prozent. Außerdem müssen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von Gewinnen durch Kapitalanlagen abgeführt werden.

Werden auf dem Konto eines Spielers regelmäßig größere Beträge bemerkt und ansonsten keine Einnahmen durch ein Arbeitsverhältnis gefunden, kann dieser als Berufsspieler eingestuft werden, wodurch eine Einkommenssteuer auferlegt wird. Auch wenn Gewinnsummen des Öfteren das Arbeitsgehalt überschreiten, kann die Person als Berufsspieler gelten. Vor allem professionelle Pokerspieler müssen oftmals Einkommenssteuern abführen, da bei dem Kartenspiel mit Strategie und Können Gewinnchancen verbessert werden können.

Wie müssen Gewinne durch Aktien oder Glücksspiele angegeben werden?

In der Regel wird die Steuerschuld direkt von der Bank oder dem Online-Broker beglichen. Die zu entrichtende Steuer wird direkt an das Finanzamt überwiesen. Die eingeführte Abgeltungssteuer soll laut Expertenmeinung die Versteuerung vereinfachen und wird als Quellensteuer behandelt. Daher wird der Prozentsatz von der Bank oder dem Aktienhändler einbehalten, damit diese die Steuern abführen können. Gewinne durch Aktien müssen daher von Privatanlegern nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Kapitalerträge im Inland erzielt werden. Befindet sich ein Depot oder ein Konto im Ausland, wird keine Steuer einbehalten und Anleger selbst haben die Pflicht, die Einnahmen beim Finanzamt anzugeben. Selten kommt es vor, dass inländische Aktienhändler keine Abgeltungssteuer abführen, daher sollten sich Anleger zunächst informieren.

In manchen Fällen kann es sich zum Vorteil des Anlegers entwickeln, wenn Kapitalerträge noch einmal aufgeführt werden. Liegt zum Beispiel der Grenzsteuersatz unter der Abgeltungsteuer mit 25 Prozent, wird durch das Finanzamt auf Antrag eine Günstigerprüfung durchgeführt. Die Sachverständigen addieren Kapitalerträge, Gehalt und sonstige Einnahmen und errechnen die Steuerschuld aufgrund der Grundlage des Einkommensteuertarifs. Zudem kann sich die Angabe in anderen Fällen wie hohes Alter etc. lukrativ auswirken. Daher sollten Anleger entsprechende Informationen zur Steuerabführung einholen.

Gewinne durch Glücksspiele müssen zunächst nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Erst wenn Zinsen durch die Anlage auf der Bank oder in Wertpapieren erfolgen, muss das Kapital ausgewiesen werden. Von Glücksspielbetreibern werden schon vorher Steuern abgeführt. Online Casinos mit deutscher Lizenzierung beispielsweise müssen von jedem Einsatz der Spieler 5,3 Prozent Steuern begleichen. Örtliche Betriebe müssen neben der Glücksspielsteuer weitere und weitaus höhere Steuern abführen, wodurch sich die Ausschüttungsquote erheblich schmälert.

Wichtig ist, dass sämtliche Belege gut aufbewahrt werden. Befindet sich beispielsweise eine größere Summe auf dem Kontoauszug, die nicht zugeordnet werden kann, können schnell Probleme entstehen. Online Casino Gewinne beispielsweise werden nicht als solche im Kontoeingang bezeichnet. Daher ist es wichtig, dass Spieler nachweisen können, dass es sich um einen Glücksspielgewinn handelt, der als steuerfrei gilt.

Steuern meistens nicht fällig

Für die meisten Spieler von Glücksspielen gilt, dass Gewinne nicht versteuert werden müssen. Von jedem Einsatz wird von Glücksspielbetreibern schon vorher eine Glücksspielsteuer abgeführt. Und auch Kleinanleger müssen sich in der Regel nicht um Steuerangaben kümmern, da in den meisten Fällen von der Bank eine Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Um auf Nummer sicherzugehen, sollten sich Spieler und Anleger zunächst entsprechend informieren. Zudem kann sich bei Kleinanlegern die Angabe der Kapitalerträge lohnen, auch wenn es sich um keine Verpflichtung handelt.

Kleinanleger und Glücksspieler profitieren zunächst vom Unterhaltungswert durch die große Spannung der Investition. Schon aus diesem Grund lohnt sich eine Anlage oder ein Einsatz im Glücksspiel. Wichtig ist, dass es sich dabei um Einsätze handelt, die dem eigenen Budget entsprechen, damit keine finanziellen Probleme daraus resultieren.

Inhalt des Gastbeitrages wird von BRN AG nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der BRN-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von BRN AG ausdrücklich ausgeschlossen!