Das Landgericht Darmstadt hat eine Fusion des Bonner Konzerns mit dem Internetdienstleister T-Online im Eilverfahren abgelehnt. Die T-Online-Aktie machte einen Sprung um rund acht Prozent nach oben, als das Urteil des Darmstädter Langerichts bekannt wurde. Was bedeut das für die Dt. Telekom, für T-online und für die Aktionäre? Hören Sie im Interview Rechtsanwalt Dr. Jan Querfurth von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.