Der Bundesgerichtshof hat am 16. Dezember die Revision der Gebrüder Haffa abgelehnt und sah es demnach als erwiesen an, dass der EM.TV-Halbjahresbericht 2000 vorsätzlich falsch dargestellt worden ist. Rechtsanwalt Klaus Rotter plädiert dennoch auf eine zusätzliche Strafverfolgung hinsichtlich Insiderhandels.