Am 23.11. hat das Frankfurter Landgericht tausenden Klagen von Kleinanlegern zugestimmt, dass die Börsenprospekte der zweiten und dritten Tranche der Aktien der Deutschen Telekom AG Mängel aufweisen könnten: Die Methode der Bewertung der Telekom-Immobilien sei falsch gewesen. Rechtsanwalt Klaus Rotter vertritt in diesem Fall die Klägerseite und kennt genug Argumente gegen die Telekom.