Vorstandsinterview
Safe vor dem Finanzamt. Sartissohn über die E-Rechnungspflicht: "Ohne Email-Archivierung keine Mehrwertsteuerabzugsberechtigung". Alle Jahre wieder … kommt keine Steuererleichterung. Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Risiken für Unternehmen können vor allem bei eingehenden Rechnungen entstehen. "Ohne Email-Archivierung keine Mehrwertsteuerabzugsberechtigung", so Mike-Olaf Sartissohn von der Sartissohn GmbH. Überdies verlangen der Staat und Wirtschaftsprüfer eine Verfahrensdokumentation. Der Stand heute: nur wenige Unternehmen sind mehrwertsteuerabzugsfähig und zum Handeln gezwungen. Das IT- und Systemhaus Sartissohn GmbH bietet kleine und große Lösungen, vom Cloud-Archiv über die revisionssichere Email-Archivierung bis hin zu Produkten für große Unternehmen. Die Vorteile des ZUGFeRD 2.1-Formats: EU-weite Standardisierung, einfachere Verarbeitung, Zeitersparnis, keine manuelle Erfassung mehr nötig, umweltschonend. Weitere Informationen unter: https://www.sartissohn.de/